Obst-Vielfalt durch EU-Verordnung bedroht! .

Obst-Vielfalt  durch EU-Verordnung bedroht!  Das was Jahrhunderte funktioniert hat soll jetzt zu Ende sein.

 

*Betr.: Dringend – Neue EU-Handelsregelungen bedrohen lizenzfreien Handel mit alten und neuen Obstsorten *

 

Liebe Ländervertreter des Pomologen-Vereins und sonstige pomologisch Interessierte,

 

in den letzten 10 Jahren haben wir uns im Pomologen-Verein kaum Gedanken gemacht (und machen müssen) über gesetzliche Bestimmungen über den Handel mit Obstgehölzen. Das lag u.a. auch daran, dass wir hier relativ „liberale“ Regelungen hatten. Obstgehölze waren – zumindest als sog.

„CAC-Material“ – relativ frei handelbar. Restriktionen gab es nur für Sorten, die als „virusfrei“ oder „virusgetestet“ gehandelt wurden. Diese mussten offiziell beim Bundessortenamt gemeldet sein (die Anmeldung alter Sorten erfolgte hier in der Vergangenheit durch den Bund Deutscher Baumschulen).

 

*Hier wird es – wenn es nach dem Willen von EU-Bürokraten geht – demnächst drastische Änderungen geben*. *Künftig (ab 2012) soll der freie Handel mit Obstsorten nicht mehr so wie bisher möglich sein*.

Gehandelt werden darf dann nur noch, was in Sortenlisten staatlich erfasst wurde (mit Gebühren verbunden – im Gespräch sind 60.- € pro Sorte !). Nach 2012 darf als Sorte nur noch gehandelt werden, was ein umfangreiches Anmelde- und Prüfverfahren durchlaufen hat (mit Kosten von rd. 3000.- € pro Sorte verbunden!).

 

Grundlage ist die neue EU-Richtlinie zum „Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung (Neufassung). RL 2008/90/EG - /zur Anwendung ab 30. September 2012/ <http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=74&downloadid=172&reporeid=0>–

nachzulesen auf der Homepage des Julius-Kühn-Instituts (über den Link:

http://pflanzengesundheit.jki.bund.de/index.php?menuid=74 ).

 

Derzeit werden in der Europäischen Kommission die Ausführungsbestimmungen diskutiert. Auch in Deutschland werden im Landwirtschaftsministerium, betroffenen Behörden (z.B. Bundessortenamt,

JKI) und Verbänden (BdB) die Richtlinie und ihre Folgen erörtert. Die Richtlinie war auch Thema bei einem Treffen im Bundesministerium, in dem es um die Zukunft der Reisermuttergärten ging.

 

*Der Pomologen-Verein ist in diese Gespräche bisher nicht eingebunden gewesen, obwohl gerade wir auch in starkem Maße davon betroffen sein werden*. Auch zu dem Treffen im BMELV, in dem es um die Reisermuttergärten ging, wurden wir – trotz ausdrücklicher Empfehlung aus Jork – vom BMELV /nicht/ eingeladen.

 

Der Bund Deutscher Baumschulen (Ansprechpartner: Hermann Cordes, Wedel) führt mit den Behörden Gespräche darüber, dass die Bundesregierung die Registrierungskosten für alle diejenigen Sorten übernehmen soll, die nicht dem Sortenschutz unterliegen (bei rd. 10 000 Obstsorten gesamt macht das schon 600 000.- € !). Klar ist, dass auch der Pomologen-Verein solche Gebühren nie und nimmer wird zahlen können und wollen.

 

*In jedem Falle müssten aber ausnahmslos alle heute existierenden Sorten in die Sortenliste gemeldet werden. Baumschulen dürften sonst nicht mehr mit diesen Sorten handeln*. Auch müsste in irgendeiner Weise eine Kurzcharakterisierung der Sorte erfolgen – wer das leisten (bzw.

finanzieren) soll (Bundessortenamt?), ist noch völlig offen.

 

Was passiert aber mit allen (alten) Sorten, die nicht bis 2010 in diese Sortenliste aufgenommen worden sind, zum Beispiel, weil wir sie erst nach 2010 sicher identifizieren konnten (z.B. alle bisher namenlosen Sorten)? Müssten diese ab 2012 dem umfangreichen Anmeldeverfahren mit exorbitanten Gebühren unterworfen werden?  Nach Meinung von Herrn Schulte (Bundessortenamt Wurzen) können die Mitgliedsstaaten der EU nationale Ausnahme-Regelungen schaffen: z.B. zum „Erhalt pflanzengenetischer Ressourcen“ bzw. der Biologischen Vielfalt. Das wäre dann das Schlupfloch, durch das auch nach 2012 alte Sorten noch „nach-nominiert“ werden könnten (jeweils gegen Gebühr von 60.- € pro Sorte).

 

Nach Meinung von Frau Pietsch (JKI Braunschweig) sei der Bundesregierung diese Problematik auch bewusst und man wolle das Problem bei der nächsten Besprechung in Brüssel am 26.2.10 auch zur Sprache bringen.

 

Was nach derzeitigem Stand jedoch zukünftig in jedem Fall verboten sein

wird, ist die Vermehrung und der Handel mit allen „neuen“ Sorten, die

erst nach 2010 entstanden sind. Diese müssten dann das aufwändige

Anmelde-Verfahren (mit Kosten von 3000.- € pro Sorte) durchlaufen.

Konkret bedeutet das: Wenn wir eine Aussaat von Kernen alter Sorten

vornehmen – oder Zufallssämlinge in der Landschaft antreffen, deren

Eigenschaften uns gefallen – dürften wir solchermaßen entstandene Sorten

nicht mehr vermehren und nicht verkaufen!!!

 

*Das, was Bauern, Gärtner und Privatleute Jahrhunderte lang gemacht

haben – das Auslesen von Zufallssämlingen – und dem wir die biologische

Vielfalt unserer heutigen Streuobstbestände verdanken, genau das soll in

Zukunft verboten sein, bzw. wird mit derart hohen Kosten belegt, dass

nur noch gewerbliche Züchter (die sich Gewinne aus Sortenschutzgebühren

versprechen) künftig neue Sorten auf den Markt bringen können. *

 

*Praktisch wäre das das Ende eines freien Marktes der Obstzüchtung ohne

Lizenz- und Sortenschutz-Gebühren. Züchtern, die ihre

Züchtungsergebnisse der Allgemeinheit umsonst zur Verfügung stellen

möchten, wird dies auf dem Gebührenwege praktisch unmöglich gemacht ! *

 

Fragt sich, was politisch eigentlich hinter den neuen EU-Bestrebungen

steht. Das Ganze als Werk von Bürokraten zu bezeichnen, die sich mit der

Aufblähung bürokratischer Vorschriften ihre eigenen Arbeitsplätze

sichern, würde zu kurz greifen. Hinter solchen Regelungen (die im

Gemüse- und Getreidebereich schon viel länger umkämpft sind als bei den

Obst-Dauerkulturen) stehen sicherlich auch die Interessen von

Saatgutfirmen und Züchtungs-Instituten, die die freie Entstehung und den

freien Austausch von Sorten allmählich zum Verschwinden bringen wollen,

damit Züchtung und Handel mit Vermehrungsmaterial künftig ein

lukrativeres Geschäft werden kann. Der Saatgutbereich (Getreide, Gemüse)

war schon in der Vergangenheit viel härter umkämpft. Der Obstbereich

blieb bisher von solch restriktiven Regelungen verschont, vielleicht

weil sich bei Dauerkulturen für die Züchter wesentlich weniger verdienen

lässt als auf dem Saatgutmarkt.

 

Die neue EU-Richtlinie, wenn ihre restriktive Durchführung nicht

verhindert wird, wäre ein weiterer Schritt hin zu einer

Kommerzialisierung (und Oligopolisierung) des Saatgut- und

Züchtungsmarktes. Gleichzeitig würde das Entstehen von (neuen) „Land-

und Lokalsorten“ (sowie der Handel damit) für die Zukunft unterbunden.

 

*Dagegen sollten wir uns schnellst möglich einmischen und zur Wehr

setzen !!!*

 

*Denn würden die neue EU-Richtlinie durch restriktive

Ausführungsbestimmungen zementiert, wären die genetische Vielfalt der

Obstsorten und somit die Biologische Vielfalt auf lange Sicht bedroht.

Denn die kommerziellen Züchter im Obstbereich greifen weltweit bereits

seit rund 80 Jahren fast ausnahmslos auf dasselbe Ausgangsmaterial für

ihre Neuzüchtungen zurück.* Eine von mir durchgeführte Aufstellung der

Verwandtschaften von Apfel-Neuzüchtungen ergab zum Beispiel, dass fast

98 % aller in den letzten 80 Jahren gezüchteten Apfelsorten (inklusive

der schorfresistenten Neuzüchtungen!) von ganzen sieben „Ahnensorten“

abstammen (Golden Delicious, Cox Orange, McIntosh, Jonathan, Red

Delicious, James Grieve und Morgenduft). Nur gut 2 % dieser Apfelsorten

haben /keine /dieser Sorten in ihrem Stammbaum (noch unveröffentlichte

Aufstellung, 2010). Die heutigen Züchter produzieren zwar eine Vielzahl

neuer Sorten, aber gleichzeitig eine nie dagewesene genetische Einfalt

und Verarmung. Dazu kommt, dass die verwendeten Ahnensorten ganz

überwiegend zu den stark krankheits- und schädlingsanfälligen Sorten

gehören und diese Anfälligkeiten vielfach an ihre Nachkommenschaft

vererbt haben.

 

Wohin eine solche genetische Verarmung führen kann, zeigt das Beispiel

der mitteleuropäischen Aprikosen-Sorten, die genetisch nicht breit

aufgestellt sind und sich in der jüngsten Vergangenheit allesamt als

anfällig für die Scharka-Virose erwiesen haben und im Anbau jetzt auf

breiter Front durch die amerikanischen Aprikosen-Sorten ersetzt werden.

Was wir hier bräuchten, wäre eine /breite /Sämlings-Aussaat vieler

verschiedener Elternsorten (um daraus eine größere Zahl

scharka-resistenter und allgemein gesunder Sortenklone auszulesen und zu

vermehren). Genau das würde durch die neue EU-Richtlinie aber verhindert

– da statt dessen nur noch die wenige Sorten angemeldet würden, die sich

gewinnbringend vermarkten lassen. Diesen Luxus könnten sich nur noch

Züchtungsinstitute oder Firmenkonsortien leisten, die auch entsprechende

Werbe- und Vermarktungsaktivitäten schultern können.

 

*In der nächsten Woche sollen in Brüssel die Ausführungsbestimmungen für

die EU-Richtlinie diskutiert und möglicherweise bereits Weichen gestellt

werden. Der Pomologen-Verein wird kurzfristig eine Stellungnahme an die

deutsche Vertreterin in diesem Gremium senden, in der wir unsere

Bedenken und Forderungen formulieren. *

 

Außerdem sollten wir das BMELV auffordern, uns in die Beratungen der

Bundesregierung zu der Umsetzung der neuen Richtlinie als Verband mit

einzubeziehen.

 

Im Rahmen meiner Mitarbeit im neugegründeten „Dachverband

Kulturpflanzen- und Nutztiervielfalt“, in dem der Pomologen-Verein zu

den Gründungsmitgliedern zählt, habe ich in letzter Zeit verstärkt mich

um die politischen Rahmenbedingungen unserer Erhaltungsarbeit gekümmert.

*Ich halte es für sinnvoll, dass wir innerhalb des PV dazu eine

Arbeitsgruppe ins Leben rufen. Denn mit den aktuellen Schreiben ist das

Thema sicher nicht erledigt, sondern wir stehen hier erst am Anfang.*

 

Ich möchte hierzu dringend um Unterstützung aus den Reihen der

Landesgruppen bzw. der Mitglieder bitten. Bitte lest Euch dazu den Text

der Richtlinie (die ich hier als Anhang beigefügt habe) durch. Weitere

(rein englisch-sprachige) Unterlagen über den Diskussionsstand in der EU

zu den Ausführungsregelungen zu der neuen EU-Richtlinie können von

Interessierten bei mir angefordert werden. Wer Interesse an der

Mitarbeit in der entsprechenden AG hat, bitte dringend melden !

 

*Wenn ich auch die neuen EU-Bestrebungen für kritikwürdig,

interessengesteuert und „kriminell“ halte, so will ich dennoch keine

Panik verbreiten. *Denn sollte der schlimmste Fall wirklich eintreten

und es wäre nicht mehr erlaubt, Kerne von Apfelsorten auszusäen und die

entstehenden Zufallssämlinge zu vermehren und zu verbreiten, *sehe ich

schon die Berichte über unsere Selbstanzeigen in den Medien*, die

unserem Verein so viele neue Mitglieder wie noch nie bescheren werden

(was uns endlich unsere hauptamtliche Geschäftsführung ermöglichen

wird…). **

 

Die Medien sollten wir schon jetzt einschalten und über den „Wahnsinn

mit Methode“ informieren, den die EU derzeit plant. Wer hat Kontakte zu

Medien und kann diese für das Thema interessieren und den Kontakt (an

mich und/ oder an den Vorstand) vermitteln ?

 

Herzliche Grüße

Hans-Joachim Bannier

 

Alte Obstsorten – Obstbaumschnitt – Obstsortenbestimmung

 

Humboldtstr. 15

 

33615 Bielefeld

 

Tel. 0521-121635

 

 

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